Was kann das neue elektronische Unternehmensregister?

Frage: Als international investierender Anleger interessiere ich mich für alle wichtigen Finanzdaten der Unternehmen, von denen ich Aktien halte. So nutze ich für meine amerikanischen Anteile oft die elektronischen Informationen, die mir über EDGAR (Electronic Data Gathering Analysis and Retrieval System) zur Verfügung gestellt werden. Jetzt soll es ein ähnliches elektronisches Unternehmensregister auch für Europa geben. Könnten Sie mir sagen, ob das zutrifft und wie ich an diese Informationsquelle herankomme?

Rainer D. aus Köln

 

Antwort: Sie haben Recht. Seit Inkrafttreten des EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) und des TUG (Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz) am 1. Januar 2007 gibt es auch in Europa ein elektronisches Unternehmensregister.

Der deutsche Ableger ist unter der Adresse „www.unternehmensregister.de“ zu finden. Damit wird es in Zukunft für Anleger wesentlich leichter, Informationen über börsennotierte europäische Aktiengesellschaften zu erhalten. Ziel der europaweiten Publizität ist, Anlegern eine hinreichende Grundlage für ihre Investitionsentscheidungen zu geben. Die Informationen beinhalten unter anderem alle adhoc-Informationen, so genannte „directors dealings“ sowie das Über- und Unterschreiten der Meldeschwellen bei Stimmrechtsanteilen. Um die Suche für Aktionäre zu vereinfachen, müssen die Unternehmen die Internetadresse veröffentlichen, auf der ihre Finanzberichte abgerufen werden können. Wenn Sie sich im neuen elektronischen Handelsregister registrieren, haben Sie künftig einen deutlich leichteren Zugriff auf Informationen Ihrer europäischen Aktiengesellschaften.

Jella Benner-Heinacher