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Was nutzen mir die durch die MiFID erweiterten Informationspflichten?
Frage: Überall höre ich, dass es ein neues Gesetz gibt, nach dem Bankberater ihre Kunden besser über Kosten, Gebühren und Provisionszahlungen beim Verkauf von Fondsprodukten und Ähnlichem informieren müssen. Mir ist nicht ganz klar, welchen Nutzen ich aus diesen Informationen ziehen kann. Stehen mir etwa Ansprüche aus solchen Provisionszahlungen zu? Könnten Sie mir das erklären?
Ekkehard S. aus München
Antwort: Seit dem 1. November 2007 ist in Deutschland die EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“, kurz MiFID, in Kraft. Mit der nationalen Umsetzung wurde tatsächlich eine höhere Transparenz für Anleger geschaffen. So muss der Bankberater seine Kunden jetzt etwa beim Verkauf von Fonds neben Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühr auch über Provisionen informieren, die er von der Fondsgesellschaft erhält. Diese werden in der Regel als sogenannte „Vertriebsprovisionen“ für Geschäftsabschlüsse und als „Vertriebsfolgeprovisionen“ für im Bestand des Kunden gehaltene Wertpapiere überwiesen. Die Höhe der Zahlungen schwankt je nach Produkt. Diese Information ist für Kunden deshalb von großer Bedeutung, weil Berater dazu neigen, jenes Investment zu empfehlen, das ihnen selbst am meisten einbringt. Sie sollten dies bei der Auswahl der Ihnen empfohlenen Produkte unbedingt berücksichtigen. In der Regel werden die Banken ihre Kunden künftig auf solche „Zuwendungen“ mit der Erklärung hinweisen, dass dies „der Bereitstellung effizienter und hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten“ diene und somit unverzichtbar sei. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, eine Beteiligung an dieser Zuwendung zu fordern. Fragen kostet schließlich nichts!
Jella Benner-Heinacher