Welche Folgen hat die Absenkung der Sicherungsgrenze?

Frage: Kürzlich habe ich ein Schreiben meiner Bank erhalten, in dem diese mich auf verschiedene Änderungen bei den Sicherungsgrenzen des Einlagensicherungsfonds hinweist. Wenn ich das richtig verstehe, dann wird die Sicherungshöhe demnächst verringert. Bin ich damit noch ausreichend geschützt? Wie hoch ist denn die Sicherungsgrenze bei meiner Bank zukünftig?

Zacharias S., Bad Wildungen

 

Antwort: Entscheidend ist, bei welchem Bankinstitut man Kunde sind - bei einer privaten Bank, einer Sparkasse oder einer Genossenschaftsbank? Für jede dieser drei Säulen des Bankensystems gibt es ein eigenes Sicherungssystem.
Zudem entscheidet das Anlagedatum: Der Stichtag ist der 31.12.2011.

Bei einer privaten Bank sind die Guthaben jedes Kunden durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bis zur Höhe der Sicherungsgrenze der Bank voll geschützt. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich vor allem um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Nicht geschützt sind Inhaberschuldverschreibungen Ihrer Bank oder Inhabereinlagenzertifikate.

Als Folge der Bankenkrise wurden neue Sicherungsgrenzen vereinbart, die zu verschiedenen Terminen Geltung erlangen. So wird die Sicherungsgrenze beginnend zum 1.1.2015 in 3 Schritten abgesenkt. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger sinken von 30 Prozent (bis zum 31.12.2014) über 20 Prozent (bis 31.12.2019 und 15 Prozent 31.12.2024) bis zu einer Höhe von nur noch 8,75 Prozent des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Dies gilt dann ab 2025.

Diese Grenzen gelten für alle ab 2012 begründeten Einlagen. Für ältere Einlagen gelten die alten Sicherungsgrenzen.

Jella Benner-Heinacher