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Wella AG
Frage: Ich bin seit langer Zeit Wella-Vorzugsaktionär. Im Rahmen des ersten Angebots von Procter&Gamble (P&G) habe ich einen Teil meiner Vorzüge für 65 Euro umgetauscht, obwohl ich den hohen Abschlag im Vergleich zu den Stammaktien für ungerechtfertigt halte. Jetzt lese ich, dass P&G 72,86 Euro für die Wella-Vorzugsaktien bietet. Ist das jetzt das letzte Angebot? Soll ich nun meine restlichen Wella-Vorzüge eintauschen? Wie ist es mit den Aktien, die ich bereits eingetauscht habe, habe ich hier noch einen Anspruch auf Nachbesserung ?
Rebecca Sch. aus Diepholz
Antwort: Die Übernahme der Wella AG durch Procter&Gamble hat einmal mehr gezeigt, dass die Minderheitsaktionäre besser dastehen, die einen langen Atem haben. Auch bei der neuen Offerte ist keine Eile
geboten. Hintergrund des neuen Angebots von P&G ist der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages. Diesem muss zunächst die Hauptversammlung am 8. Juni zustimmen. In Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse ist allerdings von einer klaren Zustimmung und anschließenden Eintragung in das Handelsregister auszugehen. Wer dann noch Wella-Aktionär ist, hat die Chance, die Angemessenheit des Angebotspreises im Rahmen eines Spruchverfahrens per Gericht überprüfen zu lassen. Im übrigen können Sie auch Wella-Aktionär bleiben und die jährliche Ausgleichs-zahlung von 3,81 Euro je Stammaktie oder 3,83 Euro je Vorzugsaktie annehmen. Allerdings sollten Sie beachten, dass die Liquidität der gehandelten Wella-Aktien dann stark eingeschränkt sein wird.
Für die Vorzugsaktien, die Sie bereits eingetauscht haben, können Sie keine Nachbesserung mehr beanspruchen, da die Nachbesserungspflicht bezüglich des ersten Angebots vor der Hauptversammlung am 8. Juni auslaufen wird.
Jella Benner-Heinacher