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Wie sicher ist mein Geld bei einer Genossenschaftsbank?
Frage: Seit der Bankenkrise ist für mich das wichtigste Thema, inwieweit mein Geld bei meiner kleinen Genossenschaftsbank auch sicher ist. Jetzt habe ich ein Schreiben von meiner Bank erhalten, in dem diese auf neue Regelungen aus Brüssel zum Schutz der Einlagen hinweist. Die Rede ist dort von Institutsschutz auf der einen Seite und Einlagenschutz auf der anderen. Können Sie mir den Unterschied erklären? Und was bedeutet das für mich? Stehe ich jetzt schlechter da als vorher?
Andreas F. aus Neutraubling
Antwort: Die neuen Regelungen beruhen auf der Harmonisierung der Regeln zum Einlegerschutz in Europa. Im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht sind im Juli 2015 neue Regeln in Kraft getreten.
Institutsschutz heißt dabei, dass institutsbezogene Sicherungssysteme dafür sorgen, dass drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten abgewendet oder behoben werden. Folglich unterstützen sich alle Institute gegenseitig, die diesem Sicherungssystem angeschlossen sind. Im Zweifel ist Ihre Genossenschaftsbank der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken- und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Das bedeutet, Ihre Bank kommt so in den Genuss dieses entsprechenden Institutsschutzes. Dieser Institutsschutz ist dem allgemeinen Schutz Ihrer Einlagen noch vorgelagert. Im Fall einer Insolvenz Ihrer Bank ist so sichergestellt, dass Ihre Einlagen bis zu 100.000 Euro erstattet werden. Neu ist auch, dass Sie mindestens einmal jährlich über den Informationsbogen für den Einleger über Ihren Anspruch auf Entschädigung informiert werden.
Jella Benner-Heinacher