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Wozu dienen die neuen Basisinformationsblätter (BIB)?
Frage: Dass aus Brüssel nur selten etwas Gutes kommt, hört man ja immer wieder. Besonders hart getroffen scheinen die Banken zu sein. Zumindest erweckt mein Banker diesen Eindruck, wenn er mal wieder über massive Regulierungsvorschiften schimpft. Demnächst sollen nun wohl für alle komplexen Anlageprodukte ein Basisinformationsblatt (BIB) Pflicht werden. Könnten Sie mir erklären, auf welcher Basis diese Infoblätter erstellt werden? Ab wann die Neuregelung gilt? Und welche Informationen da drinstehen müssen?
Thomas S. aus Altötting
Antwort: Grundlage für das von Ihnen angesprochene Informationsblatt ist die sogenannte PRIIP (Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products)-Verordnung, die tatsächlich aus Brüssel kommt. Sie erfasst „verpackte“ Anlageprodukte. Gemeint sind damit Produkte und Anlageverträge, bei denen der Betrag, den der Anleger zurückbekommt, von Referenzwerten oder von der Entwicklung eines oder mehrerer Vermögenswerte abhängt, die nicht vom Anleger direkt gekauft wurden. Die Verordnung gilt dabei für alle Produkte, die diese Voraussetzung erfüllen, unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsform. Dazu zählen in erster Linie strukturierte Finanzprodukte wie Zertifikate, Derivate, aber auch kapitalbildende Lebensversicherungen und Investmentvermögen. Für diese Produkte sind dann ab dem 1. Januar 2018 Basisinformationsblätter Pflicht. Inhaltlich gibt es festgelegte Standards, die etwa einen Gesamtrisikoindikator, die Einstufung in verschiedene Marktrisikoklassen (von 1 bis 7), verschiedene Performance-Szenarien und Angaben zu allen einmaligen und laufenden Kosten verlangen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, dem Anleger so einen Vergleich zwischen den verschiedenen Produkten zu ermöglichen.
Jella Benner-Heinacher