Zwischengewinne

Frage: Vor kurzem habe ich gehört, dass seit dem 1. Januar 2005 so genannte „Zwischengewinne“ wieder steuerpflichtig sind und dass man dies zur Steueroptimierung des Portfolios nutzen sollte. Mir ist nicht ganz klar, warum mir die Tatsache, dass etwas wieder der Steuer unterworfen wurde, steuerliche Vorteile bringen kann. Könnten Sie mir hier vielleicht Hilfestellung geben?

Maria H. aus Bad Homburg

Antwort: Wird ein Investmentanteil nicht über das ganze Fondsgeschäftsjahr hinweg gehalten, können Zwischengewinne entstehen. Dabei handelt es sich um Erträge, die der Investmentfonds (Geldmarkt- oder Rentenfonds) innerhalb eines Geschäftsjahres bereits erzielt hat, die aber noch nicht ausgezahlt oder thesauriert wurden. Die Fondsgesellschaften ermitteln und veröffentlichen Zwischengewinne börsentäglich. Sie sind seit Jahresanfang 2005 steuerpflichtig und gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Zur steuerlichen Optimierung eines Portfolios kann es durchaus sinnvoll sein, Anteile von Fonds zu erwerben, die liquide Mittel in Zinsanlagen investiert haben und deshalb Zwischengewinne ausweisen. Denn seit dem 1. Januar 2005 gilt wieder:  Anleger können die in einem Fondsanteil enthaltenen Zwischengewinne beim Kauf als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen steuermindernd geltend machen. Beim Verkauf des Fondsanteils muss er die enthaltenen Zwischengewinne dann versteuern.

Das Gegenstück zu den Zwischengewinnen bei Fonds sind Stückzinsen bei Anleihen. Auch diese können steuermindernd angesetzt werden. Für Anleger ist es so möglich, Einkünfte unter dem Sparerfreibetrag zu halten. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie die Anteile mindestens ein Jahr halten, bevor Sie wieder verkaufen.

Jella Benner-Heinacher