DSW-Petition: Stoppt den Steuerirrsinn!
Wir fordern die Bundesregierung, insbesondere Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf, die finanzpolitischen Pläne zur Finanztransaktionssteuer, zur gezielten Beibehaltung des Solidaritätszuschlages auf Kapitalerträge und zur Versagung der steuerlichen Anrechnung von Totalverlusten dringend zu überdenken und zu stoppen, da diese Maßnahmen sämtlich die gewünschten Effekte nicht erreichen können und damit vielmehr auch rechtlich höchst umstrittene Belastungen und Signale gesetzt werden, die eine Eigeninitiative zur privaten Altersvorsorge bereits im Keim ersticken.
Anstatt den eigenverantwortlichen Vermögensaufbau und die eigenmotivierte Altersvorsorge zu torpedieren und zu erschweren, sollten die Bundesregierung und Olaf Scholz vielmehr die Bundesbürger durch entlastende Maßnahmen dabei unterstützen, sich für die merkliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation zu engagieren.
Alle drei Maßnahmen treffen normale Anleger - isoliert und in ihrer Kombination. Vor diesem Hintergrund fordern wir Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf, seine Pläne dringend zu überdenken und zu prüfen, ob mit den geplanten Maßnahmen ordnungs- und finanzpolitisch überhaupt die gewünschten Effekte erreichen werden können oder nicht vielmehr auch rechtlich höchst umstrittene Belastungen und Signale gesetzt werden, die eine Eigeninitiative zur Altersvorsorge bereits im Keim ersticken.
In den letzten Wochen hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz wiederholt über vorgeschlagene oder auch bereits beschlossene Maßnahmen die eigenverantwortliche Altersvorsorge und das langfristige Anlegen in Wertpapieren mit verschiedenen Entscheidungen torpediert.
Die Bundesregierung und insbesondere Olaf Scholz haben bisher keinerlei Maßnahmen ergriffen, um die Bundesbürger flächendeckend in Finanzfragen oder hinsichtlich ihrer Altersvorsorge so aufzuklären und zu unterstützen, dass ein selbstorganisierter und nachhaltiger Aufbau einer privaten finanziellen Vorsorge in Deutschland ermöglicht oder gar gefördert wird.
Stattdessen wurden durch ganz aktuelle und gezielte Entscheidungen sowie Vorschläge genau gegensätzliche Impulse gesetzt.
So ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet 10 Millionen Bundesbürger, die ihr bereits versteuertes Geld in Wertpapieren anlegen, durch eine Finanztransaktionssteuer, durch die gezielte Beibehaltung des Solidaritätszuschlages und nun auch noch durch die Versagung der steuerlichen Anrechnung von Totalverlusten beschränkt und beschnitten werden.
Damit unterdrückt und belastet Olaf Scholz die eigenverantwortliche Altersvorsorge, was aufgrund der voraussichtlich noch sehr lange anhaltenden Niedrigzinsphase fatale Folgen haben wird.
Anstatt den eigenverantwortlichen Vermögensaufbau und die eigenmotivierte Altersvorsorge zu torpedieren und zu erschweren, sollten die Bundesregierung und Olaf Scholz vielmehr die Bundesbürger durch entlastende Maßnahmen dabei unterstützen, sich für die Verbesserung ihrer finanziellen Situation zu engagieren.
In Bezug auf die Finanztransaktionsteuer ist zunächst festzuhalten, dass die ursprüngliche Intention als Reaktion auf die Finanzkrise, über eine solche Steuer hochspekulative Finanzgeschäfte sowohl ordnungspolitisch als auch finanzpolitisch zu adressieren, prinzipiell positiv zu sehen ist.
Warum aber die von Olaf Scholz vorgesehene FTT ausschließlich Aktionäre und damit Anleger, die der Industrie wichtiges Eigenkapital zur Verfügung stellen, erfasst werden sollen, verschließt sich dem Betrachter vollkommen. Damit werden sowohl die falschen Anlageobjekte als auch die falschen Anleger getroffen.
Eine Transaktionssteuer wäre überhaupt nur dann sinnvoll, wenn sie sich in ein neues, ausgewogenes System einbettet, das ein langfristiges und der Volkswirtschaft dienendes Zurverfügungstellen von Kapital fördert, indem die langfristige Anlage und Investition entlastet wird.
So ist auch die Frage zu stellen, warum der Verkauf von Immobilien nach zehn Jahren oder von Gold nach bereits einem Jahr steuerfrei möglich ist, bei Aktien als klassischem Sachwert aber nicht. Hier sollte angesetzt und mindestens einen Gleichlauf hergestellt werden, anstatt Aktionäre und Anleger gezielt mit neuen Steuern zu belasten.
Unabdingbar ist auch die deutliche Erhöhung des Sparerfreibetrages, um so auch einkommensschwächeren Bürgern und Familien zu ermöglichen, sich angemessen und eigenverantwortlich um ihre Altersvorsorge zu kümmern.
Auch die isolierte Beibehaltung des Solidaritätszuschlages bei Kapitalerträgen ist ein gutes Beispiel für die Diskriminierung von Anlegern. Die verfassungsrechtliche Problematik dieses Vorschlages ist bekannt und es ist zudem höchst befremdlich, dass damit ausgerechnet die Bundesbürger getroffen und belastet werden, die sich für ihre finanzielle Situation und Altersvorsorge engagieren.
Kurz vor Weihnachten 2019 hat Olaf Scholz die Verlustanrechnung bei Totalverlusten bei Aktien und Anleihen und jeglichen Verlusten bei Termingeschäften eingeschränkt.
Für Aktien und Anleihen und auch Darlehen gilt ab sofort, dass eine Verlustanrechnung nur noch iHv. 10.000 Euro pro Jahr möglich ist. Etwaige darüber hinausgehende Verluste sollen vorgetragen werden können.
Bei Termingeschäften soll die Einschränkung der Verlustanrechnung nicht nur bei Totalverlusten, sondern immer gelten. Auch hier wurde eine Anrechnung von lediglich 10.000 Euro pro Jahr zugelassen.
Mit diesem weiteren, extrem anlegerfeindlichen Vorschlag verletzt Olaf Scholz aus Sicht der DSW verschiedene verfassungsrechtliche Grundsätze, wie z. B. das Nettobesteuerungsprinzip oder aber auch das Leistungsfähigkeitsprinzip gemäß Artikel 3 GG. Ausdrücklich stellt sich Olaf Scholz auch gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Noch schlimmer: Olaf Scholz reagiert ausdrücklich mit dem Gesetz auf gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes.
Mit diesem Vorstoß fordert unser Finanzminister bewusst eine erneute gerichtliche Klärung heraus.